Energieausweis
www.erdwaerme-heizung.biz
Energieausweis
Erdwärme
Heizung
Wärmepumpen
Wärmepumpen-
   Preise

Erdwärmekörbe
Einfamilienhaus
Erfahrungen
Nach-Vorteile
Techniken
Kosten
Bohrungen
Förderung
Energieausweis
Heizkosten-
   Rechner

CO2 Rechner
Erdwärme    Geothermie    Aktien
Blog
 

Energieausweis

EnergieausweisDer Energieausweis wurde eingeführt, um Gebäude energetisch zu bewerten.
Neben dem Energieausweis muss der Eigentümer Verbesserungen der Energieeffizienz des Gebäudes erarbeiten, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.
Der Energieausweis bietet somit Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit, die positive Erscheinung der umweltschonenden Art des Gebäudes für sich zu nutzen, um so gegenüber Mitbewerbern einen Vorteil zu erhalten und das Verlangen von Kunden nach energiearmen Gebäuden befriedigen zu können.
Der Energieausweis gibt dabei unter anderem Informationen über den Zustand der Gebäudehülle, den Energieverlust der elektronischen Anlagen (Heizungsanlage), den CO2 Ausstoß und den Gesamtenergiebedarf.

Energieausweise - Gesetz

In der Energiesparverordnung von 2007 wird dieser Energieausweis als ein Zertifikat erwähnt, der bei Errichtung, Veränderung, Erweiterung oder Verkauf eines Gebäudes ausgestellt wird. Das heißt, dass ein Wohneigentümer, der weder verkaufen noch vermieten möchte, keinen Energieausweis benötigt.
Bei Verkauf, Verpachtung oder Neuvermietung muss dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Laut Gesetz ist der Eigentümer jedoch nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch mit einzubringen.
Eine Außnahmeregelung gibt es für unter Denkmalschutz stehende Gebäude.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind wichtiger als Energiesparmaßnahmen, da durch eine eventuelle Renovierung oder Sanierung das Erscheinungsbild des Gebäudes getrübt wird.
Für Gebäude, die vor 1965 errichtet worden sind, gilt eine Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008. Für später errichtete Gebäude gilt dagegen eine Ausweispflicht ab dem 1. Januar 2009. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt für bereits bestehende Gebäude ein Energieausweispflicht ab dem 1. Juli 2009, außerdem gilt für öffentlich genutzte Gebäude ab tausend Quadratmeter eine Aushängepflicht des Ausweises.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen droht ein Bußgeld von bis zu € 15.000.
Für Neubauten ist der Energieausweis sogar schon seit 1995 Pflicht.
Beträgt die Nutzfläche des Gebäudes weniger als 50 m² ist ein Energieausweis nicht nötig.

Energieausweis für Gebäude

EnergieausweisGrundlage für die Ausstellung des Energieausweises ist entweder der berechnete Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch.

Der Energiebedarf spiegelt dabei die verbrauchte Energie für das Heizen der Räumlichkeiten des Gebäudes und für das Warmwasser dar.
Der Energieverbrauch ist ein Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird.
Der Energiebedarf kann für Neubauten oder für Gebäudeänderungen benutzt werden.
Der Energieverbrauch dagegen wird eher für bestehende Gebäude benötigt.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
Auch für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres und Nicht-Wohngebäuden (also Bürogebäude), gilt Wahlfreiheit.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Für den bedarfsorientierten Ausweis muss eine regelrechte Prozedur durchgeführt werden: Der beauftragte Energieberater wird bei einer Vorortanalyse die energierelevanten Informationen des Hauses aufnehmen und dabei die technischen Anlagen wie zum Beispiel die Heizung auf ihren Zustand bewerten und dabei auch unter anderem Schornsteinfegerprotokolle und Verbrauchsabrechnungen zu Rate ziehen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Beim verbrauchsorientierten Ausweis misst man lediglich den Energieverbrauch und ist daher wegen des geringen Aufwandes Bei Wohneigentümern gefragter. Bei der Messung des Verbrauchs wird eine Kennzahl berechnet, die sich aus der verbrauchten Energiemenge, der benutzbaren Grundfläche zusammensetzt. Wichtig zu beachten ist auch das Klima der Region, in der das Gebäude steht. Ein Gebäude in einer kälteren Region verbraucht natürlich mehr Energie als ein Gebäude in einer klimatisch gesehen wärmeren Region.
Die verbrauchsorientierte Variante ist zwar einfacher auszuführen, doch können keine detaillierten Ergebnisse geliefert werden. Aber auch bei dieser Form wird eine Vor-Ort-Begehung empfohlen, da dies erste Anhaltspunkte liefert.

Wofür wird der Energieausweis ausgestellt?

Ein Energieausweis kann immer nur für das ganze Haus ausgestellt werden. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Wohnungen ist nicht notwendig, da zwar Dachwohnungen oder Wohnungen am Rand meist mehr geheizt werden, doch davon die Mieter der in der Mitte gelegenen Wohnungen profitieren. Auf das ganze Gebäude gerechnet, gleicht sich der Heizbedarf wieder aus und daher werden mehrere Energieausweise sinnlos und zu teuer.

Doch gibt es mehrere Energieausweise, wenn sich Wohnungen in Bürogebäuden befinden oder Läden im Erdgeschoss von Wohnhäusern integriert sind. Im bewohnten Bereich werden die Wohnbau-Regeln angesetzt, im gewerblich genutzten Bereich die Regeln für Nicht-Wohngebäude.
Im Zuge der Einschätzung des Gebäudes durch den Energieberater wird ein Energieausweis auch ausgestellt, um das Gebäude in eine Energieklasse einstufen zu können. Sie zeigt potenziellen Mietern, ob sie tendenziell mit höheren oder niedrigeren Energiekosten zu rechnen haben. Die Klasse wird im Energieausweis eingetragen und durch eine grafische Darstellung ermöglicht, einen schnellen Vergleichen mit anderen Gebäuden anzustellen.

Aussteller für den Energieausweis

EnergieausweisAuch die Austellungsberechtigten für bestehende Gebäude werden in der Energiesparverordnung festgelegt.
Anders als für bestehende Gebäude bestimmt die Energiesparverordnung nicht die Ausstellungsberechtigung für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden. Dies ist Aufgabe der Bundesländer.

Für bestehende Gebäude dürfen u.a. Hochschulabsolventen der Architekutr, der Bauphysik, des Maschinenbaus, des Bauingenieurwesens oder der Innenarchitektur, Handwerksmeister und Techniker, die Erfahrungen im Hausbau haben, verbrauchsorientierte Energieausweise ausstellen. Voraussetzung dafür ist ein Studienschwerpunkt im Bereich der umweltschonenden Bauweise, eine Fortbildung in Energieeffizienz oder eine zweijährige Berufserfahrung in Bau- und Anlagentechnik.

Bedarfsorientierte Ausweise dürfen nur Sachverständige, die im Studium oder in einer Fortbildung Kenntnisse über das energiesparende Bauen gewonnen haben, ausstellen.
Aussteller kann bei einem Neubau also zum Beispiel der eigene Architekt werden. Bei bestehenden Gebäuden empfehlen sich die verschiedenen Energie-Portale im Internet, die Datenbanken mit qualifizierten Austellern zur Verfügung stellen.

Kosten für den Energieausweis

Die Energiesparverordnung sieht keine bestimmten Preise für die Ausstellung eines Energieausweises vor. Die Kosten für den Energieausweis hängen also von den Austellern ab. Da der Energieausweis erst vor kurzem eingeführt wurde, bestehen noch Diskrepanzen in den Preisen. Erste Tendenzen zeigen einen Preis von € 25 bis € 100 für einen Verbrauchsausweis, je nachdem ob er datenfernmündlich oder per Beratungsgespräch über das Telefon erstellt wurde. Für den Bedarfsausweis sind die Kosten weitaus höher, da wesentlich mehr Date naufgenommen werden müssen. Bei einem ausführlichen Verfahren mit Vor-Ort Begehung können Kosten von bis zu € 1000 entstehen.

Energieausweis Software

In Deutschland gibt es circa zwanzig Softwareanbieter, die beraten, Energiewerte berechnen und den offiziellen Ausstellern bei der Erstellung von Energieausweisen behilflich sind.
Die Software kann zum Beispiel verschiedenste Bauelemente anzeigen, die der Energieberater per DragDrop über die Computer in das Haus einfügen kann, um so optimal beraten zu können, aber auch um Berechnungen des Energieverbrauchs oder Energiebedarfs anstellen zu können. Abgerundet wird so ein Programm durch eine umfangreiche Sammlung von Fachinformationen, Checklisten und Berechnungshilfen rund um den Energieausweis.