Staatliche Förderung Erdwärme
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Staatliche Förderungen für Erdwärme

Staatliche Förderungen Erdwärme

Wer sich zu einer Nutzung von Erdwärme und damit zur Förderung des Umweltschutzes entschließt, wird finanziell von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt. Verschiedene Stromanbieter fördern den Einsatz zudem durch vergünstigten Strom für die Wärmepumpen.
Da die Länder- und kommunalen Förderungen örtlich unterschiedlich sind, sollte man sich immer direkt vor Ort bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach den geltenden Fördermöglichkeiten erkundigen.

Ziel des Bundes ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000 zu verdoppeln. Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz – (EEG) sind Stromnetzbetreiber daher verpflichtet, Strom aus Sonne, Wasser, Wind, Geothermie und Biomasse abzunehmen und dafür Mindestvergütungen zu zahlen

Vergütung für Erdwärme

Staatliche Förderungen ErdwärmeDemnach wird seit August 2004 für eingespeiste Energie aus Erdwärme-Anlagen eine Vergütungen von 15,0 Cent/kWh bis 5 MW - 14,0 Cent/kWh bis 10 MW - 8,95 Cent/kWh bis 20 MW und 7,16 Cent/kWh ab 20 MW über einen Zeitraum von 20 Jahren vergütet.

Staatliche Förderung für Erdwärme

Für die Errichtung der Anlage wurde am 12.1.2007 eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, nach dem für die Erdwärme-Anlage ein Tilgungszuschuss im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien beantragt werden kann. Gefördert werden hierbei die Errichtung der Erdwärme-Anlage zur Nutzung der Tiefenwärme ohne Übernahme des Bohr- und Fündigkeitsrisikos.

Der Tilgungszuschuss beträgt 103 € je kW errichteter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 1.000.000 € je Einzelanlage.
Bei kombinierten Wärmenetzen wird bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 3 MWh/Jahr und Meter Trassenlänge ein Tilgungszuschuss in Höhe von 100 € je m Trassenlänge und bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh/ Jahr und Meter Trassenlänge 50 € je m Trassenlänge gewährt, höchstens jedoch 550.000 €.
Die Anträge auf Förderung sind bei den örtlichen Hausbanken einzureichen.

Staatliche Förderung für erneuerbare Energien

Staatliche Förderungen ErdwärmeWeitere Fördermassnahmen gibt es von der KfW Förderbank für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. So können beim Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien wie z.B. Erdwärme 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit durch zinsgünstige Kredite finanziert werden.

Unabhängig von den Fördermöglichkeiten ist zwischenzeitlich erwiesen, dass mit einem Wärmepumpensystem über Erdwärme die Energiekosten für die Heizung und Warmwasserbereitung um ca. 50-60 % gesenkt werden können. Auch wenn die Anschaffungskosten der Erdwärme-Anlage Anfangs deutlich teurer ist, wirkt sich dies über die Jahre positiv aus.