Staatliche Förderungen für Erdwärme

Da die Länder- und kommunalen Förderungen örtlich unterschiedlich sind, sollte man sich immer direkt vor Ort bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach den geltenden Fördermöglichkeiten erkundigen.
Ziel des Bundes ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000 zu verdoppeln. Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz – (EEG) sind Stromnetzbetreiber daher verpflichtet, Strom aus Sonne, Wasser, Wind, Geothermie und Biomasse abzunehmen und dafür Mindestvergütungen zu zahlen
Vergütung für Erdwärme
Demnach wird seit August 2004
für eingespeiste Energie
aus
Erdwärme-Anlagen eine Vergütungen von
15,0 Cent/kWh bis 5 MW - 14,0 Cent/kWh bis 10 MW - 8,95 Cent/kWh bis 20
MW und 7,16 Cent/kWh ab 20 MW über einen Zeitraum von 20
Jahren vergütet. Staatliche Förderung für Erdwärme
Für die Errichtung der Anlage wurde am 12.1.2007 eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, nach dem für die Erdwärme-Anlage ein Tilgungszuschuss im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien beantragt werden kann. Gefördert werden hierbei die Errichtung der Erdwärme-Anlage zur Nutzung der Tiefenwärme ohne Übernahme des Bohr- und Fündigkeitsrisikos.Der Tilgungszuschuss beträgt 103 € je kW errichteter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 1.000.000 € je Einzelanlage.
Bei kombinierten Wärmenetzen wird bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 3 MWh/Jahr und Meter Trassenlänge ein Tilgungszuschuss in Höhe von 100 € je m Trassenlänge und bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh/ Jahr und Meter Trassenlänge 50 € je m Trassenlänge gewährt, höchstens jedoch 550.000 €.
Die Anträge auf Förderung sind bei den örtlichen Hausbanken einzureichen.
Staatliche Förderung für erneuerbare Energien
Weitere Fördermassnahmen gibt es von der KfW Förderbank für den Einbau einer
Heizung auf Basis erneuerbarer
Energien. So können beim Einbau von Heizungstechnik bei
Neubauten auf Basis erneuerbarer
Energien wie z.B. Erdwärme 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit durch
zinsgünstige Kredite finanziert werden.
Unabhängig von den
Fördermöglichkeiten ist
zwischenzeitlich erwiesen, dass mit einem Wärmepumpensystem
über Erdwärme
die Energiekosten für die Heizung und Warmwasserbereitung um ca. 50-60 % gesenkt
werden können. Auch wenn die Anschaffungskosten der Erdwärme-Anlage Anfangs deutlich teurer ist, wirkt sich dies über die Jahre
positiv aus.